Rechtsanwalt

Seit 1996 berät Ulrich Ellinghaus Unternehmen zu Fragen der Produktregulierung, technischen Regulierung und Produktsicherheit.

Die produktbezogene Beratung umfasst den gesamten Produktzyklus von Design bis Verwendungsende, z.B.:

  • Gesetzliche Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Einsatzstoffe, z.B. unter REACH und RoHS

  • Mindestanforderungen an die Produktperformance, z.B. im Hinblick auf Maschinen- und Gerätesicherheit, Energieeffizienz etc.

  • Für das rechtmäßige Inverkehrbringen in der Europäischen Union einzuhaltende Anforderungen an das Design und die Funktionalität selbstlernender Maschinen, Fahrzeuge und anderer “Hochrisikosysteme”

  • Europarechtliche Anforderungen an das rechtskonforme Inverkehrbringen, insbesondere nach CE und UNECE

  • Verpflichtende Produktangaben und Beschaffenheitsanforderungen, z.B. Konformitätserklärung, Einhaltung harmonisierter Normen

  • Erweiterte Produzentenpflichten, wie z.B. Rücknahmepflichten für Verpackungen und Elektrogeräte

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen zur Produktsicherheit:

  • Rechtliche Bewertung, ob ein Produkt als „sicher“ eingestuft werden kann im Sinne der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung, sowohl anlassbezogen als auch strategisch, insbesondere gemeinschaftsrechtskonforme Risikobewertung

  • Beratung im Hinblick auf die Pflichten als Hersteller, Einführer und Händler bei nicht vorschriftskonformen Produkten

  • Beratung zu den Informationspflichten und Maßnahmen, wenn sich ein Produkt als nicht sicher herausstellt, insbesondere zum Schnellwarnsystem „Safety Gate“, zu Rückruf und Behördenkommunikation

Die umweltrechtliche Beratung umfasst u.a.:

  • Beratung zu den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und zur Lieferkettenrichtlinie der Europäischen Union

  • Rechtliche Beratung zu anlagenbezogenen Emissionen (Lärm, Schadstoffe), auch im Zusammenhang mit Schadensereignissen, Kommunikation mit Behörden

  • Umfassende rechtliche Beratung zur Ermittlung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten

Typische Fälle aus der Beratungspraxis:

  • Beratung eines internationalen Herstellers von Robotik-Lösungen im Hinblick auf die in der Europäischen Union und Deutschland einzuhaltenden Anforderungen bei der Gestaltung von Produkten und Fertigungseinrichtungen

  • Beratung eines international tätigen Herstellers von Spezialmaschinen, wie diese Maschinen auch nach Änderung von Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz (REACH, RoHS) weiter in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden können

  • Beratung eines Herstellers von Spezialmaschinen im Zusammenhang mit behördlichen Sicherheitsanforderungen als Folge eines Unfalls sowie zur rechtskonformen Modifikation

  • Beratung eines Herstellers von typzulassungspflichtigen Zubehörteilen für Kraftfahrzeuge aufgrund von sicherheitsrelevanten Beschaffenheitsfehlern, u.a. Rückruf und Vertretung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt

  • Beratung der UEFA zur Frage der Zulässigkeit der Verwendung des „Schiedsrichterspräys“

  • Beratung eines chinesischen Herstellers von 3D-Brillen und eines kalifornischen Herstellers von Unterhaltungselektronik, jeweils im Hinblick auf die in der Europäischen Union für ihre Geräte geltenden Zulässigkeitsanforderungen

  • Beratung eines außerhalb der EU ansässigen Anbieters eines Online-Marktplatzes, um Verbraucherprodukte rechtskonform auch Endkunden in der Europäischen Union anbieten zu können

  • Beratung eines Herstellers von persönlicher Schutzausrüstung und Vertretung gegenüber einem Verbrauchermagazin zwecks Verhinderung einer Abwertung seines Produkts im Rahmen eines Produkttests

  • Beratung einer internationalen Modekette im Hinblick auf die in ihren Ladengeschäften einzuhaltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften