Rechtsanwalt
Seit 1996 berät Ulrich Ellinghaus Unternehmen zu Fragen der Produktregulierung, technischen Regulierung und Produktsicherheit.
Die produktbezogene Beratung umfasst den gesamten Produktzyklus von Design bis Verwendungsende, z.B.:
Gesetzliche Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Einsatzstoffe, z.B. unter REACH und RoHS
Mindestanforderungen an die Produktperformance, z.B. im Hinblick auf Maschinen- und Gerätesicherheit, Energieeffizienz etc.
Für das rechtmäßige Inverkehrbringen in der Europäischen Union einzuhaltende Anforderungen an das Design und die Funktionalität selbstlernender Maschinen, Fahrzeuge und anderer “Hochrisikosysteme”
Europarechtliche Anforderungen an das rechtskonforme Inverkehrbringen, insbesondere nach CE und UNECE
Verpflichtende Produktangaben und Beschaffenheitsanforderungen, z.B. Konformitätserklärung, Einhaltung harmonisierter Normen
Erweiterte Produzentenpflichten, wie z.B. Rücknahmepflichten für Verpackungen und Elektrogeräte
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Unternehmen zur Produktsicherheit:
Rechtliche Bewertung, ob ein Produkt als „sicher“ eingestuft werden kann im Sinne der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung, sowohl anlassbezogen als auch strategisch, insbesondere gemeinschaftsrechtskonforme Risikobewertung
Beratung im Hinblick auf die Pflichten als Hersteller, Einführer und Händler bei nicht vorschriftskonformen Produkten
Beratung zu den Informationspflichten und Maßnahmen, wenn sich ein Produkt als nicht sicher herausstellt, insbesondere zum Schnellwarnsystem „Safety Gate“, zu Rückruf und Behördenkommunikation
Die umweltrechtliche Beratung umfasst u.a.:
Beratung zu den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und zur Lieferkettenrichtlinie der Europäischen Union
Rechtliche Beratung zu anlagenbezogenen Emissionen (Lärm, Schadstoffe), auch im Zusammenhang mit Schadensereignissen, Kommunikation mit Behörden
Umfassende rechtliche Beratung zur Ermittlung, Beurteilung und Sanierung von Altlasten
Typische Fälle aus der Beratungspraxis:
Beratung eines internationalen Herstellers von Robotik-Lösungen im Hinblick auf die in der Europäischen Union und Deutschland einzuhaltenden Anforderungen bei der Gestaltung von Produkten und Fertigungseinrichtungen
Beratung eines international tätigen Herstellers von Spezialmaschinen, wie diese Maschinen auch nach Änderung von Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz (REACH, RoHS) weiter in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden können
Beratung eines Herstellers von Spezialmaschinen im Zusammenhang mit behördlichen Sicherheitsanforderungen als Folge eines Unfalls sowie zur rechtskonformen Modifikation
Beratung eines Herstellers von typzulassungspflichtigen Zubehörteilen für Kraftfahrzeuge aufgrund von sicherheitsrelevanten Beschaffenheitsfehlern, u.a. Rückruf und Vertretung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt
Beratung der UEFA zur Frage der Zulässigkeit der Verwendung des „Schiedsrichterspräys“
Beratung eines chinesischen Herstellers von 3D-Brillen und eines kalifornischen Herstellers von Unterhaltungselektronik, jeweils im Hinblick auf die in der Europäischen Union für ihre Geräte geltenden Zulässigkeitsanforderungen
Beratung eines außerhalb der EU ansässigen Anbieters eines Online-Marktplatzes, um Verbraucherprodukte rechtskonform auch Endkunden in der Europäischen Union anbieten zu können
Beratung eines Herstellers von persönlicher Schutzausrüstung und Vertretung gegenüber einem Verbrauchermagazin zwecks Verhinderung einer Abwertung seines Produkts im Rahmen eines Produkttests
Beratung einer internationalen Modekette im Hinblick auf die in ihren Ladengeschäften einzuhaltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften